HCONSULT Datenschutzberatung Medium
Ihr Datenschutzexperte
Grundleistungen
• Offizielle Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten2 -> ✓
• Persönlicher Ansprechpartner für Sie bei Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit -> ✓
• Ableiten von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der DSGVO -> ✓
• Erfassen und Bewerten der vorhandenen Verarbeitungstätigkeiten inkl. Risiko-Schwellenwertanalyse gemäß Art. 30 DSGVO -> ✓
• Erstellen eines Löschkonzepts für Daten -> ✓
• Erfassen und Prüfen der technischen und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO -> ✓
• Prüfen der Datenschutzerklärung und des Impressums auf Ihrer Webseite -> ✓
• Erarbeiten eines Schulungspakets für Beschäftigte -> ✓
• Jährlicher Tätigkeitsbericht -> ✓
Auftragsverarbeitung (AV)
• Erstellen der AV-Verträge für Sie und Ihre Dienstleister -> ✓
• Prüfung der AV-Verträge Dritter -> 5 Stück pro Jahr; darüber hinaus nach Aufwand
Erstellen individueller Beschreibungen für datenschutzrelevante Prozesse
• Bearbeitung von Auskunftsersuchen Betroffener und weiterer Betroffenenrechte gemäß Art. 13 – 21 DSGVO -> ✓
• Umgang mit Datenpannen -> ✓
• Verpflichtung von Mitarbeitern auf das Datengeheimnis/Geschäftsgeheimnis -> ✓
• Risikofolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO -> Nach Aufwand
Inkludierte Beratungsstunden -> 10 Stunden pro Jahr; darüber hinaus nach Aufwand
- flexibel von Ihnen einsetzbar für:
• Bearbeitung der Anfragen von Behörden und betroffenen Personen
• Prüfung von datenschutzrelevanten Dokumenten
• allgemeine Beratungstätigkeit
Zusatzleistungen
• Durchführung individueller Schulungen (z. B. für Geschäftsführer und Führungskräfte) -> optional, 1 Tagessatz pro Schulung
• Datenschutz-Check bei Einführung neuer Datenverarbeitungsprozesse und Verarbeitungstätigkeiten -> optional, nach Aufwand
• Durchführung einer Risikofolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO -> optional, nach Aufwand
• Grundausbildung eines internen Datenschutzkoordinators (empfohlen) -> optional, 549,- € pro Teilnehmer
• Durchführung von Audits bei Auftragsverarbeitern -> optional, nach Aufwand
• Unterstützung bei Datenschutz-Prüfungen Ihrer Organisation durch Dritte -> optional, nach Aufwand
• Vertragslaufzeit -> 24 Monate
1 Ggf. förderfähig im Rahmen der Förderung unternehmerischen Know-hows („BAFA-Förderung“)
2 Sofern gesetzlich vorgeschrieben; vgl. Art. 37 Abs. 1 DSGVO i. V. m. § 38 Abs. 1 BDSG